Aufbauseminare für Kraftfahrer (ASK):

Wir bieten euch auch Aufbauseminare an. Die Bezeichnung "Aufbauseminar für Kraftfahrer" umfaßt verschiedene Seminartypen, die wie folgt zu unterscheiden sind:


ASF (Fahranfänger)
 
ASP (Punkteabbau)
     
1. Stufe   1. Stufe (erstmalig 8 oder mehr Punkte)
Erteilung der Fahrerlaubnis
Probezeit 2 Jahre
   
Anordung der Teilnahme an einem ASF
Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre.
  Verwarnung mit Hinweis, freiwillig
an einem ASP teilzunehmen
“Schonzeit” bis zum Ende des ASF
 
Wird Teilnahmebescheinigung nicht termingerecht vorgelegtt, Entziehung der FE
  Bei Seminarende:
maximal 8 Punkte = Rabatt 4 Punkte
9 bis 13 Punkte = Rabatt 2 Punkte
     
2. Stufe
  2. Stufe (14 bis 17 Punkte)
Beginn mit der Heimfahrt von der letzten Sitzung
 
Erneut auffällig (1 A / 2 B Delikte)
  Teilnahme an einem ASP wir angeordnet.
Kein Punkterabatt,
Angebot, freiwillig an einer verkehrs-
psychologischen Beratung teilzunehmen.
Hinweis, dass bei 18 Punkten FE entzogen wird.
Verwarnung durch die FE-Behörde
Angebot, freiwillig an einer verkehrs-
psychologischen Beratung teilzunehmen;
dafür 2 Punkte Rabatt
2 Monate Bedenkzeit (Schonzeit)
  Wird Teilnahmebescheinigung nicht
termingerecht vorgelegt,
Entziehung der FE
     
3. Stufe
  3. Stufe (18 und mehr Punkte)
Beginn mit Ablauf der 2 monatigen Schonzeit
 
Erneut auffällig (1 A / 2 B Delikte)
  FE wird entzogen,
Sperrfrist mindestens 6 Monate
Vor Neuerteilung in der Regel eine MPU
Entziehung der Fahrerlaubnis
Sperrfrist 3 Monate.
Frist beginnt mit dem Tag der
Ablieferung des Führerscheins
 
Bei Neuerteilung Festsettzung einer Probezeit im Umfang der Restdauer der vorherigen Probezeit.
 
     

ASF - Ablauf und Kursinhalt

Das Aufbauseminar ist in Gruppen mit mindestens sechs und höchstens zwölf Teilnehmern durchzuführen. Es besteht aus einem Kurs mit vier Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen; jedoch darf an einem Tag nicht mehr als eine Sitzung stattfinden. Zusätzlich ist zwischen der ersten und der zweiten Sitzung eine Fahrprobe durchzuführen, die der Beobachtung des Fahrverhaltens des Seminarteilnehmers dient. Die Fahrprobe soll in Gruppen mit drei Teilnehmern durchgeführt werden, wobei die reine Fahrzeit jedes Teilnehmers 30 Minuten nicht unterschreiten darf. Dabei ist ein Fahrzeug zu verwenden, das - mit Ausnahme der Anzahl der Türen - den Anforderungen des Abschnitts 2.2 der Anlage 7 entspricht. Jeder Teilnehmer an der Fahrprobe soll möglichst ein Fahrzeug der Klasse führen, mit dem vor allem die zur Anordnung der Teilnahme an dem Aufbauseminar führenden Verkehrszuwiderhandlungen begangen worden sind (§ 35 Abs. 1 FeV).

In den Kursen sind die Verkehrszuwiderhandlungen, die bei den Teilnehmern zur Anordnung der Teilnahme an dem Aufbauseminar geführt haben, und die Ursachen dafür zu diskutieren und daraus ableitend allgemein die Probleme und Schwierigkeiten von Fahranfängern zu erörtern. Durch Gruppengespräche, Verhaltensbeobachtung in der Fahrprobe, Analyse problematischer Verkehrssituationen und durch weitere Informationsvermittlung soll ein sicheres und rücksichtsvolles Fahrverhalten erreicht werden. Dabei soll insbesondere die Einstellung zum Verhalten im Straßenverkehr geändert, das Risikobewußtsein gefördert und die Gefahrenerkennung verbessert werden (§ 35 Abs. 2 FeV).

Die Teilnehmer an Aufbauseminaren sollen durch Mitwirkung an Gruppengesprächen und an einer Fahrprobe veranlaßt werden, eine risikobewußtere Einstellung im Straßenverkehr zu entwickeln und sich dort sicher und rücksichtsvoll zu verhalten. Auf Antrag kann die anordnende Behörde dem Betroffenen die Teilnahme an einem Einzelseminar gestatten (§ 2b Abs. 1 StVG).

Die Aufbauseminare dürfen nur von Fahrlehrern durchgeführt werden, die Inhaber einer entsprechenden Erlaubnis nach dem Fahrlehrergesetz sind (§ 2b Abs. 2 StVG).

Über die Teilnahme an einem Aufbauseminar ist vom Seminarleiter eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde auszustellen. Die Bescheinigung muß

» den Familiennamen und Vornamen, den Tag der Geburt und die Anschrift des Seminarteilnehmers

» die Bezeichnung des Seminarmodells und

» Angaben über Umfang und Dauer des Seminars

enthalten. Sie ist vom Seminarleiter und vom Seminarteilnehmer unter Angabe des Ausstellungsdatums zu unterschreiben (§ 37 Abs. 1 FeV).

Die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung ist vom Kursleiter zu verweigern, wenn der Seminarteilnehmer nicht an allen Sitzungen des Kurses und an der Fahrprobe teilgenommen hat (§ 37 Abs. 2 FeV).

 

ASP - Ablauf und Kursinhalt

Hinsichtlich der Zielsetzung, des Inhalts, der Dauer und der Gestaltung der Aufbauseminare sowie den Bescheinigungen über die Teilnahme gelten die Bestimmungen über ASF-Seminare hier entsprechend (§ 42 und 44 FeV).

Die Teilnehmer an Aufbauseminaren sollen durch Mitwirkung an Gruppengesprächen und an einer Fahrprobe veranlaßt werden, Mängel in ihrer Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen und abzubauen. Auf Antrag kann die anordnende Behörde dem Betroffenen die Teilnahme an einem Einzelseminar gestatten. Die Aufbauseminare dürfen nur von Fahrlehrern durchgeführt weren, die Inhaber einer entsprechenden Erlaubnis nach dem Fahrlehrergesetz sind (§ 4 Abs. 8 StVG).

Der Besuch eines Seminars und die Teilnahme an einer Beratung führen jeweils nur einmal innerhalb von fünf Jahren zu einem Punkteabzug. Für den Punktestand und die Berechnung der Fünfjahresfrist ist jeweils das Ausstellungsdatum der Teilnahmebescheinigung maßgeblich. Ein Punkteabzug ist nur bis zum Erreichen von null Punkten zulässig (§ 4 Abs. 4 StVG).

 




 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

©2002 l Realisierung KAMMACHI Consulting GmbH