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Klasse C
 
  • Kraftwagen - außer Krafträder - mit mehr als 3500 kg zulässige Gesamtmasse, nicht mehr als 8 Sitzplätze außer Führersitz
  • Anhänger: bis zu 750 kg zulässige Gesamtmasse
  • gewerbliche Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7500 kg zulässige Gesamtmasse einschließlich Anhänger
 
Mindestalter   18 Jahre
Vorbesitz   Klasse B vorrausgesetzt
Befristung

  befristet auf 5 Jahre, danach erneute ärztliche Untersuchung
Einschluss   Klasse C1
Unterlagen










Pass oder Personalausweis
Lichtbild
Augenärzltiches Gutachten oder zeugnis
Erste Hilfe
Ärztliches Gutachten oder Zeugnis
   
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Theorie  
Grundunterricht   12 x 90 min
    6 x 90 min (bei Vorbesitz irgendeiner anderen Klasse)
spezifischer Unterricht




  10 x 90 min
4 x 90 min (bei Vorbesitz C1 oder                    alte Klasse 3)
4 x 90 min (bei Vorbesitz D1)
2 x 90 min (bei Vorbesitz D)
   
Praxis  
Grundfahrstunden   nicht vorgeschrieben
Sonderfahrten  
    Überland   5 x 45 min
    Autobahn   2 x 45 min
    Nachtfahrt   3 x 45 min
 

 

Klasse CE
 
  • Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge
  • gewerblicher Güterverkehr unter 21 Jahren nur bis 7500 kg zulässiger Gesamtmasse einschließlich Anhänger
  • befristet auf 5 Jahre, danach erneute ärztliche Untersuchung
 
Mindestalter   18 Jahre
Vorbesitz   Klasse C vorrausgesetzt
Einschluss

  Die Klassen C1E, BE, T, D1E und DE, sofern D1 bzw. D vorh. ist
Unterlagen










Pass oder Personalausweis
Lichtbild
Augenärzltiches Gutachten oder zeugnis
Erste Hilfe
Ärztliches Gutachten oder Zeugnis
   
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Theorie  
Grundunterricht   12 x 90 min
    6 x 90 min (bei Vorbesitz irgendeiner anderen Klasse)
spezifischer Unterricht
  4 x 90 min
   
Praxis  
Grundfahrstunden   nicht vorgeschrieben
Sonderfahrten  
    Überland   5 x 45 min
    Autobahn   2 x 45 min
    Nachtfahrt   3 x 45 min
     
     
Ausbildung bei gemeinsamer Ausbildung C und CE
     
Theorie    
Grundunterricht   12 x 90 min
    6 x 90 min
spezifischer Unterricht C   10 x 90 min
    4 x 90 min (bei Vorbesitz C1 oder alte Klasse 3)
4 x 90 min (bei Vorbesitz D1)
2 x 90 min (bei Vorbesitz D)
spezifischer Unterricht CE   4 x 90 min
   
Praxis  
Grundfahrstunden   nicht vorgeschrieben
Sonderfahrten C  
   Überland   3 x 45 min
   Autobahn   1 x 45 min
   Nachtfahrt   0 x 45 min
Sonderfahrten CE  
   Überland   5 x 45 min
   Autobahn   2 x 45 min
   Nachtfahrt   3 x 45 min
 

 

Klasse C1
 
  • Kraftfahrzeuge - außer Krafträdern - mit mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg zulässige Gesamtmasse, nicht mehr als 8 Sitzplätze außer Führersitz
  • Anhänger: höchstens 750 kg zulässige Gesamtmasse
  • befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung
 
Mindestalter   18 Jahre
Erwerb   Klasse B vorrausgesetzt
Einschluss   keiner
Unterlagen










Pass oder Personalausweis
Lichtbild
Augenärzltiches Gutachten oder zeugnis
Erste Hilfe
Ärztliches Gutachten oder Zeugnis
   
    Tipp:
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Theorie  
Grundunterricht   12 x 90 min
    6 x 90 min (bei Vorbesitz irgendeiner anderen Klasse)
spezifischer Unterricht


  6 x 90 min
2 x 90 min (bei Vorbesitz D1)
2 x 90 min (bei Vorbesitz D)
   
Praxis  
Grundfahrstunden   nicht vorgeschrieben
Sonderfahrten  
    Überland   3 x 45 min
    Autobahn   1 x 45 min
    Nachtfahrt   1 x 45 min
 

 

Klasse C1E
 
  • Kombination aus Zugfahrzeug der Kl. C1 und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12 000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. Unter 21 Jahren gewerblicher Güterverkehr nur bis 7500 kg zul. Gesamtmasse einschließlich Anhänger
  • befristet bis zum vollendeten 50. Lebensjahr, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung
 
Mindestalter   18 Jahre
Vorbesitz   Klasse C1 vorrausgesetzt
Einschluss

  Die Klassen BE sowie D1E und DE, sofern D1 bzw. D vorh. ist
Unterlagen










Pass oder Personalausweis
Lichtbild
Augenärzltiches Gutachten oder zeugnis
Erste Hilfe
Ärztliches Gutachten oder Zeugnis
   
    Tipp:
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Theorie  
Grundunterricht   nur praktische Ausbildung
spezifischer Unterricht
  nur praktische Ausbildung
   
Praxis  
Grundfahrstunden   nicht vorgeschrieben
Sonderfahrten  
    Überland   3 x 45 min
    Autobahn   1 x 45 min
    Nachtfahrt   1 x 45 min
   
Ausbildung bei gemeinsamer Ausbildung C1 und C1E
   
Theorie  
Grundunterricht   12 x 90 min
    6 x 90 min (bei Vorbesitz irgendeiner Klasse)
spezifischer Unterricht   6 x 90 min
   
Praxis  
Grundfahrstunden   nicht vorgeschrieben
Sonderfahrten C1  
   Überland   1 x 45 min
   Autobahn   1 x 45 min
   Nachtfahrt   0 x 45 min
Sonderfahrten C1E  
   Überland   3 x 45 min
   Autobahn   1 x 45 min
   Nachtfahrt   2 x 45 min
 

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