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 Klasse B
 
  • Kraftfahrzeuge - außer Krafträdern - bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse, bis 8 Sitzplätze außer Führersitz
  • Anhänger: bis 750 kg zulässige Gesamtmasse oder zulässige Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht über 3500 kg liegt
 
Mindestalter   18 Jahre
Vorbesitz   kein Vorbesitz nötig
Befristung
keine
Einschluss   L und M
Unterlagen







Pass oder Personalausweis
Lichtbild
Sehtest
Lebensrettende Sofortmaßnahme
   
    Tipp:
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Theorie  
Grundunterricht   12 x 90 min
    6 x 90 min (bei Vorbesitz irgendeiner anderen Klasse)
spezifischer Unterricht   2 x 90 min
   
   
Praxis  
Grundfahrstunden   nicht vorgeschrieben
Sonderfahrten (ohne Vorbesitz)  
    Überland   5 x 45 min
    Autobahn   4 x 45 min
    Nachtfahrt   3 x 45 min
 

 

 Klasse BE
 
  • Kombinationen aus Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die als Kombination nicht unter Klasse B fallen
  • Anhängerlast: bei Lkw mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen nur bis zum 1,5 fachen der zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeugs
  • unter 21 Jahren gewerbliche Güterbeförderung nur bis 7500 kg zulässige Gesamtmasse einschließlich Anhänger.
 
Mindestalter   18 Jahre
Vorbesitz   Klasse B vorrausgesetzt
Befristung
keine
Einschluss   keiner
Unterlagen







Pass oder Personalausweis
Lichtbild
Sehtest
Lebensrettende Sofortmaßnahme
   
    Tipp:
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Theorie  
Grundunterricht   keiner, nur praktische Ausbildung
spezifischer Unterricht   2 x 90 min
   
   
Praxis  
Grundfahrstunden   nicht vorgeschrieben
Sonderfahrten (ohne Vorbesitz)  
    Überland   3 x 45 min
    Autobahn   1 x 45 min
    Nachtfahrt   1 x 45 min
 

©2002 l Realisierung KAMMACHI Consulting GmbH