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Klasse S
 

Mit der Klasse S dürfen Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge gefahren werden, die folgende Merkmale vorweisen:

  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max.45 km/h
  • Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen max.350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie)
  • Mit Motoren-/Antriebsarten:
    - Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner) Hubraum max.50 ccm
    - andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) max. 4 kW
    - NutzleistungElektromotor max. 4 kW Nenndauerleistung

 

 
Mindestalter 16 Jahre
Unterlagen





Pass oder Personalausweis
Lichtbild
Sehtest

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Theorie 
Grundunterricht 12 Doppelstunden
Zusatzstoff 2 Doppelstunden
   
Praxis 
Grundfahrstunden Die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt
   
Prüfung Theorie   
bei Ersterteilung  Fragebogen mit 30 Fragen
bei Erweiterung Fragebogen mit 20 Fragen
   
Prüfung Praxis   
Fahren (innerorts) 30 Minuten
 
Wissenswertes zur Klasse S:
  • Zulassung
    - Diese Fahrzeuge sind zulassungsfrei
    - benötigen aber eine Betriebserlaubnis
    - dürfen mit einem Versicherungskennzeichen gefahren werden
  • Helmpflicht
    - Fahrer und Beifahrer von dreirädrigen Kleinkrafträdern sind wie alle anderen Motorradfahrer verpflichtet, einen Helm zu tragen
    - Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen ohne Aufbau (z.B. Quad) ist das Tragen eines Schutzhelmes in jedem Fall sinnvoll. Häufig wird das Tragen des Schutzhelmes über die Betriebserlaubnis vorgeschrieben
 

©2002 l Realisierung KAMMACHI Consulting GmbH