« zurück
 Klasse T
 
  • Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die nach ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind
  • Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit, auch mit Anhänger, bis 40 km/h (bis 18 Jahre) bzw. 60 km/h (über 18 Jahre) für Zugmaschinen sowie bis 40 km/h für selbstfahrende Arbeitsmaschinen.
 
Mindestalter   16 Jahre
Vorbesitz   kein Vorbesitz nötig
Befristung
nein
Einschluss   L und M
Unterlagen







Pass oder Personalausweis
Lichtbild
Sehtest
Lebensrettende Sofortmaßnahme
     
    Tipp:
Unsere Empfehlung für Ihren Sehtest: Optik Link in Bühl und Bühlertal weitere Infos »
   
Theorie  
Grundunterricht   12 x 90 min
    6 x 90 min (bei Vorbesitz irgendeiner anderen Klasse)
spezifischer Unterricht   6 x 90 min
   
   
Praxis  
Grundfahrstunden   nicht vorgeschrieben
 

 

 Klasse L
 
  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftliche sowie gartenbauliche Zwecke bestimmt sind, mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit bis zu 32 km/h, Kombination mit Anhänger (mit 25 km/h Schild) bis 25 km/h.
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h, auch mit Anhänge
 
Mindestalter   16 Jahre
Vorbesitz   kein Vorbesitz nötig
Befristung
nein
Einschluss   keiner
Unterlagen







Pass oder Personalausweis
Lichtbild
Sehtest
Lebensrettende Sofortmaßnahme
   
    Tipp:
Unsere Empfehlung für Ihren Sehtest: Optik Link in Bühl und Bühlertal weitere Infos »
   
Theorie  
Grundunterricht   12 x 90 min
    6 x 90 min (bei Vorbesitz irgendeiner anderen Klasse)
spezifischer Unterricht   2 x 90 min
     
     
Praxis    
keine Praxis, nur theoretische Ausbildung
 

©2002 l Realisierung KAMMACHI Consulting GmbH